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Kosten der Erdgasumstellung

Kostenverteilung der Erdgasumstellung

Wie werden die Kosten der Erdgasumstellung verteilt?

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig. Für unsere Region sind das die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH, die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH, die Stadtwerke Vlotho GmbH sowie die Mindener Stadtwerke GmbH. Dies gilt auch, wenn das Gas von einem anderen Anbieter bezogen wird. Die Kosten werden zunächst von den Netzbetreibern übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt. 

Kosten bei Gerätemängeln oder Geräteaustausch

Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?

Wenn Ihr Gasgerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten durch die Erdgasumstellung. Ausgenommen sind Kosten, die durch Wartung, Reparatur oder den Austausch von Gasgeräten entstehen. Diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich