Skip to main content

Häufige Fragen (FAQ)

Kosten

Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?

• Wenn das Gasgerät anpassbar ist, entstehen dem Eigentümer keine unmittelbaren Kosten für die Erhebung und Anpassung seiner Gasgeräte.
• Die Kosten für die Erdgasumstellung werden zunächst durch den Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt. (Ausgenommen hiervon sind Kosten für Wartung, Reparatur oder Geräteaustausch. Diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.)

Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?

• Der lokale Netzbetreiber (ggf. das jeweilige Stadtwerk) ist zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet.
• Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus §19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bundesweit gewälzt. (Ausgenommen hiervon sind Kosten für Wartung, Reparatur oder Geräteaustausch. Diese sind vom Geräteeigentümer zu tragen.)

Wird das „neue“ Gas teurer?
  • Der Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird.
  • Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert.
  • Es sind also weniger m³ auf dem Gaszähler abzulesen.
  • Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht signifikant ändern.