Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig. Für unsere Region sind das die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH, die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH, die Stadtwerke Vlotho GmbH sowie die Mindener Stadtwerke GmbH. Dies gilt auch, wenn das Gas von einem anderen Anbieter bezogen wird. Die Kosten werden zunächst von den Netzbetreibern übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.