Informationen für Installateure und Schornstein-
feger
Erdgaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasqualitäten beliefert, mit L- und H-Gas (L steht für „low calorific“ und H für „high calorific“).
In Ostwestfalen-Lippe wurden Gaskunden bisher mit dem in den Niederlanden geförderten L-Gas versorgt. Da die Niederlande die Förderung jedoch in den kommenden Jahren einstellen, wird die Versorgung bundesweit auf H-Gas umgestellt. Betroffen von der Erdgasumstellung sind neben Nordrhein-Westfalen die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz. Die Erdgasumstellung wird voraussichtlich 2030 abgeschlossen sein.
Die beiden Gasarten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrem Brennwert, sodass alle bislang mit L-Gas betriebenen Geräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie an die neue Gasart H-Gas angepasst werden müssen. Hierfür werden in einem ersten Schritt die Daten der Gasgeräte erhoben, bevor im Anschluss daran die technische Anpassung erfolgt. Parallel zu der Erhebung und der Anpassung erfolgt eine stichprobenartige Qualitätskontrolle der durchgeführten Arbeiten.
Für den Umstellungsprozess sind laut § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die jeweiligen Netzbetreiber zuständig. Für die Region Ostwestfalen-Lippe sind das die Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH, die Stadtwerke Porta Westfalica GmbH, die Stadtwerke Vlotho GmbH sowie die Mindener Stadtwerke GmbH, die im Rahmen der Erdgasumstellung eng zusammenarbeiten. Die Maßnahmen zur Erhebung und Anpassung sowie Qualitätssicherung werden von zertifizierten Umstellungsdienstleistern im Auftrag der Netzbetreiber durchgeführt. Alle Gaskunden erhalten also mindestens zwei Besuche von den Monteuren.
Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister
- Der von uns beauftragte Monteur führt am Ende eines jeden Besuches eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
- Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, erfolgt eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, wird das Gerät gesperrt.
- Der Kunde muss in diesem Fall selbst ein Installationsunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragen. Das Gasgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat.
Erhebung | Anpassung |
---|---|
0-299 ppm: Kein Mangel. Individuelle Entscheidung des Monteurs, dem Kunden eine Wartung zu empfehlen. | 0-499 ppm: |
300-999 ppm: Mängelkarte (Frist zur Behebung: 4 Wochen) | 500-999 ppm: |
> 1.000 ppm: Mängelkarte (Frist zur Behebung: unverzüglich) und Sperrung des Gasgerätes | > 1 .000 ppm: |
Wettbewerbsverbot
Die zur Erhebung und Anpassung eingesetzten Dienstleister der Erdgasumstellung unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus Ihrem Portfolio (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.
Austausch eines Gasgerätes – Formulare für Installateure
Wenn Sie als Installateur ein Gasgerät ausgetauscht haben, das bereits mit einem Geräteaufkleber der Erdgasumstellung gekennzeichnet war, melden Sie es bitte unbedingt an unser Erdgasbüro.
Bitte achten Sie darauf, das korrekte Formular auszuwählen.
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 05733-9127-66 oder E-Mail:
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 05722 2807-345 oder E-Mail:
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 0571 955 955-977 oder E-Mail:
Das benötigte Formular (nur von Installateuren auszufüllen) finden Sie unter diesem LINK
Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Tel.: 0571 97515-38 oder E-Mail: