Häufige Fragen (FAQ)
Geräte
• Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart eignestellt, die sie bezieht.
• Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
• Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
• Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
• Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen - etwa adaptive Gasthermen.
• Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren
• In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
• Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Daten vor.
• In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
• Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.
• Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss der komplette Gasanschluss durch den jeweiligen Netzbetreiber gesperrt werden.
• Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.
• Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
• Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.