Skip to main content

Häufige Fragen (FAQ)

Geräte

Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?

• Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen auf die jeweilige Gasart eignestellt, die sie bezieht.
• Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb gewährleistet.
• Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden.
• Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers kommen.
• Es gibt auch Geräte, die für den Betrieb sowohl mit L- als auch mit H-Gas geeignet sind, ohne dass sie technisch angepasst werden müssen - etwa adaptive Gasthermen.
• Sollte sich im Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das beauftragte Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und uns entsprechend informieren

Kann jedes Gerät angepasst werden?

• In den allermeisten Fällen ist eine Anpassung der Gasgeräte möglich.
• Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Daten vor.
• In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, wird gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt.
• Grundsätzlich kommt dies etwa bei sehr alten Gasgeräten vor.

Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?

• Nein. Wenn Gasgeräte auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, muss der komplette Gasanschluss durch den jeweiligen Netzbetreiber gesperrt werden.
• Aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen oder Geräteteilen können Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers entstehen.

Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?

• Im Nachgang der durchgeführten Erhebung erhält der Kunde eine Mitteilung über seine Gasgeräte.
• Den Austausch oder die Stilllegung eines nicht anpassbaren Gasgerätes muss der Geräteeigentümer auf eigene Kosten vornehmen.